DVD / Blueray Rippen / Kopieren – Tuturial

Wenn man seine DVD bzw. Blu-ray Sammlung Digitalisieren möchte braucht man das richtige Programm. Hier zeige ich wie man im Handumdrehen eine DVD / Blu-ray zu einer MKV Datei konvertiert. Dafür nutzen wir das kostenlose Programm MakeMKV. MakeMKV ist für Windows und Mac Verfügbar und kann hier heruntergeladen werden:

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Mit einem Doppelklick Startet man eine gewöhnliche Programm Installation. Wenn die abgeschlossen ist kann man das Programm ganz einfach Öffnen. Jetzt muss man noch die gewünschte DVD oder Blu-ray in den jeweiligen Player einlegen. MakeMKV liest die DVD / Blu-ray ein. Mit einem Klick auf das Laufwerkssymbol in der Mitte wird die DVD / Blu-ray geöffnet. Das kann einige Sekunden dauern.

Makemkv-Übersicht
Mit einem Klick auf das Laufwerks Symbol wird das Medium wahlweise DVD oder Blu-ray geöffnet.
makemkv-öffnet-DVD-Blueray
Die DVD / Blue-Ray wird geöffnet.

makemkv-geöffnete-DVD-Blueray

Wenn die DVD / Blu-ray geöffnet ist hat man meisten Mehrere Optionen zur Verfügung. Am besten nimmt man die größte Datei. Wenn man auf den kleinen Feil vor dem Kästchen klickt kann man noch Auswählen welche Ton- und Untertitel Spuren mit extrahiert werden sollen. Man kann natürlich mehrere Sprachen in einer Datei Speichern. Die Sprache lässt sich bei so gut wie jedem Player auswählen. Auch Plex kommt damit bestens zu recht.

makemkv-auswahl
Hier sieht man eine Beispiel auswahl bei einer DVD. So wird der gedammte Film mit Deutschen und Englischen Sound samt Untertiteln gespeichert.

Mit einem Klick auf diesen Button:makemkv-makemkv wird angefangen die DVD / Blue-Ray abzuspeichern. Das kann einige Zeit dauern kommt aber auf die größe der Datei und die geschwindigkeit des Laufwerks an. Am ende bekommt man ganz legal eine MKV Datei.

Warum ist das ganze legal?

Man kopiert die DVD oder Blueray im rahmen der Privatkopie. Das ist solange legal wie man die Dateien nicht Veröffentlicht sondern wirklich nur Privat gebraucht.

Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.

Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird. Quelle: Wikipedia

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